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Gremienarbeit

Um mit Dozierenden und Dekanat in Austausch zu kommen und die studentische Perspektiv umfassend miteinzubringen, hat die Fachschaft die Möglichkeit, sich in Kommissionen, Ausschüssen und  Entscheidungsprozesse einzubringen. 

In jeder Fakultät gibt es Gremien, die für die Selbstverwaltung der Fakultät zuständig sind. In den Gremien müssen die verschiedenen Statusgruppen der Fakultät (Professor*innen, Mitglieder des Mittelbaus & Studierende) vertreten sein. Es ist notwendig, dass Vertreter*innen aus der Fachschaft in Gremien vertreten sind, damit Entscheidungen und Prozesse innerhalb unserer Fakultät auch im Sinne der Studierenden getroffen und gestaltet werden und die Belange der Studierenden gehört werden. Die Mitglieder der Gremien werden jährlich gewählt. Bei der Wahl der studentischen Vertreter*innen des Fakultätsrats (das höchste Entscheidungsgremium der Fakultät) stimmen alle Studierende der Fakultät Rehabilitationswissenschaften ab. Alle anderen studentischen Gremienbesetzungen werden durch Wahlen von den Studierenden im Fakultätsrat bestimmt.

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist das formal höchste Gremium der Fakultät. In diesem Sitzen Professor*innen, Mitarbeiter*innen, Studierende und eine nicht-wissenschaftliche Mitarbeiterin. Dabei ist die Verteilung der Stimmberechtigten 6:2:2:1. Im Fakultätsrat wird alles beschlossen, was „Gesetzescharakter“ für die Fakultät hat. Wenn man es mit der großen Politik vergleicht, ist der Fakultätsrat vermutlich der Landtag der Universität. Im Fakultätsrat werden Berichte aus universitären und fakultären Gremien zusammengetragen, Ausarbeitungen der Ausschüsse diskutiert und es wird über Ordnungen, wie die Studienordnung, abgestimmt. Auch das Dekanat wird vom Fakultätsrat gewählt.

Was bedeutet es für Studierende, wenn sie sich im Fakultätsrat engagieren?

Der Fakultätsrat tagt regulär alle 4 Wochen. In diesem Gremium wird viel mit Professor*innen und Mitarbeiter*innen geredet und zum Teil auch diskutiert. Angst vorm Diskutieren braucht man dabei nicht zu haben, denn a) beißt niemand einem den Kopf ab, b) wird eine Diskussion auch geschätzt und c) sind die Vertreter*innen der Studierendenschaft auch genau dafür da, die Position der Studierenden zu vertreten. Alle wichtigen Entscheidungen anderer Gremien laufen im Fakultätsrat zusammen und werden final besprochen und abgestimmt. Ein Austausch mit Vertretenden der anderen Gremien ist daher unerlässlich.

Ausschüsse

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Auslegung der Prüfungsordnung und verhandelt über Anträge, die beispielsweise einen Zusatzversuch für eine Prüfung oder eine andere Prüfungsform erbitten, aber auch über Anträge zur Anwesenheitspflicht. Die Tagungshäufigkeit ist unterschiedlich hoch, aber mehr als zwei Mal pro Semester ist nicht üblich. Oftmals werden Abstimmungen auch per E-Mail durchgeführt.

Was bedeutet es für Student*innen, wenn sie in diesem Gremium sind?

Zunächst einmal bedeutet es, ab und an über Anträge von Kommiliton*innen abzustimmen und somit teilweise über die Zukunft anderer Menschen (mit) zu entscheiden. Ansonsten bedeutet es aber auch, dass die Position von Studierenden vertreten wird und ab und an noch ein Weg gefunden werden kann, um einem Kommilitonen/ einer Kommilitonin ein weiteres Studium zu ermöglichen. Darüber hinaus gilt es hier, Veränderungen der Prüfungsordnungen kritisch zu hinterfragen und die Studiengänge aus dem prüfungsrechtlichen Blick zu betrachten. Eine Kenntnis der Ordnungen ist daher sehr empfehlenswert und hilfreich.

Der Promotionsausschuss entscheidet über alle Vorgänge, die sich mit der Promotion beschäftigen. Vorrangig wird hier über die Zulassung zum Promotionsverfahren entschieden.

Was bedeutet es für Student*innen, wenn sie in diesem Gremium sind?

Ähnlich wie beim Prüfungsausschuss nur bezogen auf die Promotion / das Promotionsstudium bedeutet es, ab und an über Anträge von Promovend*innen abzustimmen und somit teilweise über die Zukunft anderer Menschen (mit) zu entscheiden. Ansonsten bedeutet es aber auch, dass die Position von (Promotions-)Studierenden vertreten wird und ab und an noch ein Weg gefunden werden kann, um einer*m Promovend*in einen alternativen Weg zu ermöglichen. Darüber hinaus gilt es hier, Veränderungen der Promotionsordnung(en) kritisch zu hinterfragen und die Studiengänge aus dem prüfungsrechtlichen Blick zu betrachten. Wichtig ist es, die Promotionsordnung zu kennen. Hierzu ist es hilfreich, selbst Promovend*in zu sein. Daher freuen wir uns, eine fachschaftsexterne Promotionsstudierende als Mitglied im Promotionsausschuss zu haben.

Kommissionen