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Was machen

Berufungskommissionen

Berufungskommissionen werden gebildet, wenn es Professuren gibt, die neu zu besetzen sind oder um eine bestehende Professur aufzuwerten.

Informationen zur Wertigkeit von Professuren

  1. W-1 (Juniorprofessur)
    Diese Professur wird eingesetzt, um (noch) junge Wissenschaftler*innen anzusprechen und zur Bewerbung zu bewegen. Die Anforderungen sind geringer als bei den anderen beiden Wertigkeiten, aber die berufene Person muss sich im Anschluss beweisen. Nach 3 Jahren wird eine Zwischenevaluation durchgeführt (eigene Berufungskommission) und nach weiteren 3 Jahren eine Endevaluation, um die Verstetigung der Professur auf Lebenszeit zu überprüfen (noch eine eigene Berufungskommission).
     
  2. W-2 Professur
    Eine vollwertige Professur, die sich zur W-3 vor allem in Forschungsleistung unterscheidet und geringer bezahlt ist. W-2 Professuren bergen immer auch die Gefahr, dass die jeweilige Person, die auf so einer Stelle „sitzt“ abgeworben werden könnte. Um diesen „Ruf“ zu verhindern, muss die Stelle aufgewertet werden => eigene Berufungskommission.
     
  3. W-3 Professur
    Quasi das Ende einer wissenschaftlichen Karriere, wenn man nicht auf Sonderfunktionen (Dekanat, Rektorat) schielt. Die Stelle wird gut entlohnt und nur an ausgezeichnete Wissenschaftler*innen vergeben.

Verfahren der Berufungskommission

  1. Kriterienkatalog und Ausschreibung
    In einer Sitzung werden die Kriterien besprochen, nach denen das zukünftige Bewerberfeld aussortiert wird. Alle Kriterien müssen sich im Ausschreibungstext wiederfinden. Wichtig ist hier den Fokus der Lehre miteinzubringen!
     
  2. Bewerberphase
    Es passiert lange Zeit wenig, da sich Menschen bewerben.
     
  3. Einladung des engeren Bewerberfeldes
    Die Unterlagen aller Bewerber*innen müssen im Vorfeld gesichtet werden und werden nun besprochen. Wenn es keine eindeutigen Ausschlüsse gibt (völlig fachfremd, etc.), wird ein Feld von bis zu 5/6 Leuten eingeladen, um Berufungsvorträge zu halten.
    Die Vorträge werden dann vorbesprochen (was soll geleistet werden/ was wird gefragt).
     
  4. Berufungsvorträge
    An ein oder zwei Tagen werden dann die Vorträge stattfinden.
    Im Anschluss an den Fachvortrag und den Lehrvortrag (oder wie auch immer es ausgestaltet ist) findet ein Gespräch mit der Kommission statt.
    In dem Gespräch werden alle Kriterien nochmal genauer beleuchtet.
     
  5. Auswahl der Bewerbenden, die in das Gutachtenverfahren gehen
    Von den Bewerber*innen, die einen Vortrag gehalten haben, werden 3 bis Alle in Gutachtenverfahren geschickt.
     
  6. Gutachten
    Es passiert wenig, da zu allen Kandidierenden vergleichende Gutachten von externen Gutachter*innen geschrieben werden.
     
  7. Erstellung einer Nominationsliste
    In einem letzten Treffen werden auf Grundlage der Bewerbung, der Vorträge inkl. Gesprächs und der Gutachten Priorisierungen festgelegt, die zu einer Bewerber*innenliste gebündelt werden.
     
  8. Erstellung des Berichts
    Die Studienvertretung hat hier das Anrecht auf eine gesonderte Stellungnahme. In der Regel können die Studis sich dem Beschluss der Kommissionsgruppe anschließen, aber wenn nicht ist hier die letzte Chance was krasses zu schreiben, damit jemand nicht kommt.
     
  9. Weiteres Vorgehen
    Die Bewerber*innenliste wird im Fakultätsrat abgestimmt und auf Grundlage dieser werden dann die Berufungsverhandlungen geführt. Hoffentlich mit gutem Ergebnis!

Was bedeutet es für Studierende, wenn sie in diesem Gremium sind?
Aktiv und besonders zuverlässig mitarbeiten. Interessiert und engagiert diskutieren und darauf achten, dass eine Person berufen wird, die potentiell gute Lehre macht, gut betreut und cool ist. Es gibt wirklich skurrile Menschen, die sich bewerben!! Zum Teil sind das herausragende Wissenschaftler*innen, die hervorragend geeignet sind für die Stelle. Aber eine studierendenunfreundliche Wissenschaftlerin oder ein menschlich mieser Wissenschaftler hilft den Studierenden nicht. Nehmt die Aufgabe daher ernst, es ist eine Berufung auf Lebenszeit!
 

Aktuelle Mitglieder in Berufungskommissionen

  • Dana Metzen
  • Nico Gipperich
  • Melissa Arslan