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Was macht der

Promotionsausschuss

Der Promotionsausschuss entscheidet über alle Vorgänge, die sich mit der Promotion beschäftigen. Vorrangig wird hier über die Zulassung zum Promotionsverfahren entschieden.

Was bedeutet es für Student*innen, wenn sie in diesem Gremium sind?

Ähnlich wie beim Prüfungsausschuss nur bezogen auf die Promotion/ das Promotionsstudium bedeutet es, ab und an über Anträge von Promovend*innen abzustimmen und somit teilweise über die Zukunft anderer Menschen (mit) zu entscheiden. Ansonsten bedeutet es aber auch, dass die Position von (Promotions-)Studierenden vertreten wird und ab und an noch ein Weg gefunden werden kann, um einer*m Promovend*in einen alternativen Weg zu ermöglichen. Darüber hinaus gilt es hier, Veränderungen der Promotionsordnung(en) kritisch zu hinterfragen und die Studiengänge aus dem prüfungsrechtlichen Blick zu betrachten. Wichtig ist es, die Promotionsordnung zu kennen. Hierzu ist es hilfreich, selbst Promovend*in zu sein. Daher freuen wir uns, eine fachschaftsexterne Promotionsstudierende als Mitglied im Promotionsausschuss zu haben.

Promotionsordnung

Aktuelle Mitglieder im Promotionsausschuss

  • Carina Schücker
  • Sophie Jost